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Befangenheitsantrag gegen Richter Jörg Engelhard

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Herausgegeben von in Recht & Gesetz ·
  
Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma  Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde 05.04.2019

 

 

 
Landgericht Magdeburg
z.H. Herr Jörg Engelhard

 
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg

 
Antrag einer Einladung
zu einer „Güteverhandlung“
zum 29. April 2019
Geschäftsnummer
11 O 208/19 073*

 
des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Straße 11, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde
- Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigter der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft sowie der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, in eigener Sache. Anschrift: Siehe Briefkopf. Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID: DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.
Rechtsvertreter: Herr Rechtsanwalt Wolfgang Paul AZ: 6M1595/18

 
gegen

 
Frau Dorothee Deutschen (Leiterin Hauptzollamt Magdeburg) und Angestellten Herrn „XYZ ohne Vornamen“, Ihleburger Straße 4, 39126 Magdeburg

 
- Antragsteller-

 

 

 
Sehr geehrter Herr Richter  Jörg Engelhart,

 
zunächst bestätige ich Ihnen den Empfang eines maschinell erstellten Drucksatzes, mit einem Unterschriftendruck einer Justizangestellten „Weber, ohne Vornamen vom 19.03.2019.
 
Obwohl ich Ihnen in meinem Antwortschreiben vom 08.03.2016 auf Ihre Einladung, zu einer „Güteverhandlung“ am 07.04.2019 zu erscheinen, ein klare und deutliche Absage erteilt hatte, droht  ihre fiktive Justizangestellte mit rechtlichen Konsequenzen, wenn ich den von Ihnen anberaumten Termin zum 27.04.2019 verpassen sollte.
 
Nur so viel, an Sie, Werter Jörg Engelhard, ich bin IT-Experte seit 1980 und habe zu Zeiten von Steve Jobbs und Bill Gates auch meinen ersten Computer selbst zusammen gelötet, programmiert und zum Laufen gebracht. Und das neben meiner Tätigkeit als Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik. Letzteres Fach habe ich bereits zu DDR-Zeiten Mitte der 80iger Jahre an der POS „Wilhelm Bahnik“ eingeführt.
 
Von 1990 bis 1997 war ich der erste Lehrer, der das Fach Informatik an unserem Gymnasium in Oebisfelde unterrichten konnte. Nach meinem Studium an der Martin-Luther Universität in Halle Saale begann ich 1981 den Schuldienst in Oebisfelde, einer Deutschen Polytechnische Oberschule. Und seit 1990 bin ich Studienrat (Siehe
Anlage ST1). Und mit meinem freiwilligen Ausscheiden aus dem bundesdeutschen Schuldienst 2008, bin ich Oberstudienrat. Behandeln Sie mein Schreiben mit dem gebührenden Respekt.
Nicht ich bin hier der Schuldner, sondern Beamte des Hauptzollamts Magdeburg (Dorothee Deutschen) und Richterinnen (Miriam Soehring, Ingrid Gebauer)  und Richter (Heimo Andre Petersen, Robert Mersch)  des Amtsgericht Haldesleben/Wolmirstedt und des Landgerichts Magdeburg.
Aber weiter, ich weigerte mich 1981 in die Staatspartei der DDR, die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) einzutreten. Und auch Stasi Dienste lehnte ich ab.
Ich trat am 5.3.1984 in die NDPD (Anlage N1)  ein. Und war von 1989 bis 1994 Nachfolgekandidat (Anlage N2) meiner Partei im Kreistag von Klötze. Die NDPD ist übergegangen in die FDP.
Ich bin somit ein Parteifreund von Christian Lindner. Nur mit dem Unterschied, dass der gerade mal 5 Jahre alt war, als ich bereits Mitglied der FDP war, nur auf der anderen Seite des „Eisernen Vorhangs“.
Ja und hier sehen Sie Werte Frau „Justizangestellte Weber, noch ohne Vornamen“ oder wer sonst mein Schreiben bearbeitet, dass ich noch Meilen hoch über Ihren Richter Richter Jörg Engelhard stehe.
Lassen Sie Ihre Drohungen mir gegenüber, sonst könnte dies ser unangenehme Konsequenzen für Sie, Ihre Arbeit und auch für Ihre Familien haben.  
Zwingen Sie mich nicht, Strafanzeige gegen Sie zu stellen, wie 2016 gegen die Frau Kathleen Greie. Das ist zu heiß für Sie, und ich möchte ja nicht, dass Ihr Vor- und Nachname auch auf meinen Webseiten im Internet erscheint!
Reichen Sie das Schreiben bitte an den Richter Jörg Engelhard höchst persönlich weiter. Sonst wandert dieses Schreiben direkt auch zu Richter Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Voßkuhle zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.
Hier nun nochmals zum Nachlesen auf meinen Webseiten zu der gerade beschriebenen Thematik, extra für die „Justizangestellten“ des Landgericht Magdeburg:
https://duesti.de/schreiben-an-leiterin-hauptzollamt-magdeburg-dorothee-deutschen-vom-9.10.2018.php
https://www.duesti.eu/sippenhaft-in-auftrag-der-dak-gesundheit.html
Aber weiter zu meinen beruflichen Leistungen: Ich unterrichtete als Lehrer in der DDR und in der BRD 2.0 zumeist an Oberschulen und Gymnasium und auf Grund meiner Dienstjahre, bin ich Oberstudienrat, derzeit im Ruhestand.
Falls Sie noch Fragen dazu haben, besuchen Sie meine Webseiten und meine Blogs auf:
https://gymnasium-oebisfelde.de / https://born-in-gdr.com / https://duesti.de https://duesti.eu https://child-of-mother-earth.com usw.
Hier finden Sie auch nochmals unter https://duesti.de/history.php meine Referenzen in Sachen IT Technik und berufliche Qualifikation.

 
Und als CEO bzw. Inhaber der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop, seit mehr als 10 Jahren, sehe ich keine Veranlassung zu einer „Güteverhandlung“ eines „Jens B. zu erscheinen, welcher bei mir eine Rechnung 050/2019 über eine Schuld von
4.690,00 EUR hat, die er bis 08. April 2019 auf mein privates Girokonto einzahlen sollte.

 
Die Rechnung hatte ich Ihnen höchst persönlich per Einschreiben mit meinem Widerspruch vom 08.03.2019 zugeschickt. Anbei nochmals eine Kopie der Rechnung, für Herrn „B.  ohne Vornamen“, mit dem Hinweis, diese pünktlich zu begleichen.
Und einen Spruch habe ich auch noch für Sie: „Wenn man im Glashaus sitzt, dann sollte man nicht mit Steinen werfen“. Denken Sie darüber mal nach.

 
Und nochmals auch zur Erinnerung an Sie Werter Herr Jörg Engelhard. Vergessen Sie nicht, auch Ihre Rechnung Nr. 005/2019 zu bezahlen, nicht dass es Ihnen so ergeht, wie der Frau Dorothee Deutschen, die mittlerweile bereits bei meiner Firma  Schulden von mehr als 25.000,00 EUR bei uns hat.
Und auch gegen Ihre Kollegin, die Frau Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg läuft ja auch noch meine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung §339 unter  AZ: 165Js9709/19.

 
In Anbetracht der gravierenden Vorkommnisse am Landgericht Magdeburg und auch am Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt, in die Richterinnen und Richter des Bundeslandes Sachsen-Anhalt verwickelt sind, stelle ich den Antrag Sie Werter Herr Richter Jörg Engelhard wegen Befangenheit abzulehnen.
1. Antrag:
ZPO § 579  Nichtigkeitsklage. Ablehnung sämtlicher Richterinnen und Richter sowie Rechtspfleger, die im Bundesland Sachsen-Anhalt tätig sind.
 
Ich hatte wohl der Rechtsanwalt Wolfgang Paul, Fachanwalt aus Klötze, das Mandat mit Az: 6M1595/18 erteilt, gegen die Art und Weise des Überfalls am 11.09.2019 vorzugehen.
Die acht, teils bewaffneten Besucher weigerten sich ja ihren Personalausweis, den Reisepass, den Dienstausweis oder den gelben Staatsangehörigkeitsausweis vorzuzeigen.
 
Ich teilte Ihnen mit, dass ich selbst Deutscher Staatsangehöriger sei, der einen Amtseid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1990 abgelegt habe. Ich wies darauf hin, dass ich Oberstudienrat im Ruhestand sei und informierte die Damen und Herren über die GG Artikel 1 und GG Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung...).
Ich hielt sie an den Richter Robert Mersch vom Amtsgericht Haldensleben anzurufen und Ihn zu fragen, ob er wirklich den „Persilschein“ zum Durchsuchen unserer Wohnung ausgestellt hatte.
Denn auf diesem Wisch Papier, was mir die 8 unbekannten Personen vorlegten, fehlte die Unterschrift des Richters Robert Mersch vom Amtsgericht Haldensleben.  
Beweis:
Anlage A4 Unterschrift der Richter. § 315 ZPO.
Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam: BVG NJW 1985, 788; WM 1986,331,332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981,198.
 
Die unsinnige Behauptung, das Amtsgericht Haldensleben hätte einen Vollstreckungstitel der DAK Krankenkasse aus dem Jahr 2009 einzuholen und zu Pfänden ist selbst für mich als Hobby Rechtsanwalt so bescheuert, dass ich darum bat die Chefin des Hauptzollamts Magdeburg, die Frau Dorothee Deutschen anzurufen, ob die acht unbekannten Personen wirklich einen Auftrag hatten irgend etwas in unserer Wohnung zu pfänden.
 
Zumal die Chefin des Hauptzollamts, die Frau Dorothee Deutschen ja auch noch Schulden aus dem Jahr 2016 bei meiner Ehefrau hat.
Damals Anfang November 2016 hatte ich im Auftrag meiner Ehefrau Viola Düsterhöft einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Frau Deutschen erwirkt, weil sie illegaler Weise das private Girokonto meiner Ehefrau sperren ließ, und einen Betrag von ca. 2000,00 EUR von diesem Konto stahl.
 
Die illegale Kontenpfändung wurde jedoch bereits am 23.August 2016 von Ihr selbst aufgehoben. Auch damals schauten einige Mitarbeiter der Außenstelle in Halle nicht durch. Sie wussten ja nicht einmal, dass die Behörde von November 2015 bis 23.05.2016 unbesetzt war.
Und genau an diesem 23. Mai 2016 wurden eine neue Chefin in Ihr Amt eingeführt. Dies war diese Frau Dorothee Deutschen. Und der Erste, der Ihr hier in Sachsen-Anhalt einen gebührenden Empfang bereitete, war der Unternehmer Horst-Gerhard Düsterhöft.
 
Die Mitarbeiterinnen Greihe, Hansmann und noch einige bereiteten Ihr große Sorgen, weil sie, genau wie zwi Jahre später meine Familie und mein Unternehmen angriffen, indem sie unsere Konten sperren ließen und uns überfielen. Sie veranlassten die Sperre des privaten Girokontos meiner Ehefrau und gleichzeitig das Geschäftskonto meines Betriebes.

Somit generierte man uns Schulden, von Anfangs 17.000 EUR dann gleich mal auf 34.000 EUR. Und das alles ohne Gerichtsurteil und ohne Vorhandensein eines Vollstreckungstitels, meine Ehefrau war Mitglied der DAK, ich nicht! Ich bin in der AOK Krankenkasse versichert, seit Gründung meines Unternehmens 2008.  
Es wäre doch sehr peinlich für alle Beteiligten, hier in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt, wenn sich herausstellen sollte, das alles nur ein dummer Irrtum war, weil eine Sekretärin der DAK Krankenkasse, ihre Aufgaben nicht ordentlich erfüllt hat.
 
Wenn wir das hier durchziehen, dann müsste ich ja jemanden Anklagen, denn bei diesen Vorfällen liegen schwere Verbrechen zu Grunde. Und bei § 345 Vollstreckung gegen Unschuldige würden sogar Gefängnisstrafen bis 10 Jahre in Frage kommen.
Hier nochmal meine kurze Liste:
1. Verleumdung, Rufmord, falsche Verdächtigung.
2. Sippenhaft meiner Ehefrau (Nazi Methoden aus der Zeit der Hitler Diktatur).
3. Wirtschaftssabotage meines Geschäftskontos.
4. Vollstreckung gegen Unschuldige § 345 StGB
5. Vollstreckung durch einen Konzern, der DAK Krankenkasse ohne Vollstreckungstitel.
Und Letzteres (Punkt 5), das erklären Sie bitte einmal dem Herrn „B. ohne Vornamen“, ist unvereinbar mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Denn das würde ja bedeuten, dass sich ein Firma/Konzern, wie die DAK Krankenkasse  selbst einen „Vollstreckungstitel“ nach Belieben basteln könnte.
In meiner Firma läuft das jedoch ganz anders. Wenn ich einen Schuldner, wie den Richter Robert Mersch habe, der seine Schulden nicht bezahlen will, dann stelle ich zunächst einen Mahnantrag vor dem Amtsgericht in Aschersleben.
Der Schuldner kann Widerspruch einlegen und es vergehen nochmals 14 Tage.
Dann bekommt der Gläubiger, in diesem Fall meine Firma, den „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ . Dann muss ich die Vorgerichtsgebühren bezahlen, meine sämtlichen Auslagen, Arbeit, Post und Portokosten noch hinzu fügen und wenn das alle fertig ist, geht es entweder zum Gerichtsvollzieher oder je nach Höhe des Streitwertes zum jeweiligen Vollstreckungsgericht.
Beweis:
Siehe Anlagen VB1(Petersen), VB2(Petersen), VB3(Petersen), VB4(Deutschen), VB5(Deutschen), VB6(Mersch), VB7(Mersch)
Und für solch eine Aufgabe eines Online Mahnverfahrens brauche ich ja definitiv auch keinen Rechtsanwalt. Bei dem Überfall ist die Sachlage jedoch eine ganz andere.
Die Täter gaben ja vor Beamte zu sein. Und indem Sie meine Hinweise und Warnungen in den Wind schlugen, hätte ich sogar das Recht gehabt, mich in Notwehr zu verteidigen.
Als Chef einer Firma habe ich Bargeld und Eigentum in meinem Haus. Wenn Einbrecher uns überfallen, dann wehre ich mich mit den zwei Schreckschuss-Waffen, die geladen an verschiedenen Orten in meinem Haus abgelegt waren.
Eine Zoraki und ein Trommelrevolver mit CN Munition. Stelle man sich nur mal vor, ich hätte diese Waffen eingesetzt, dann wären Menschen zu Schaden gekommen.

 
In Anbetracht dessen ist der Überfall des Herrn „B. ohne Vornamen“ und seinen Begleitern sogar ein bewaffneter Raubüberfall gewesen. Denn die Besucher hatten Waffen mit dabei.
So, und nun Werter Herr Richter Jörg Engelhart, mal Ihre Meinung, wenn Sie nicht zu feige sind. Ist dies, was der Herr „B. ohne Vornamen“ hier verbockt hat noch mit einer schwachsinnigen „Güteverhandlung“ zu beheben?

Hier würde ich schon sagen, dass diese 8 Beamten billigend in Kauf genommen haben in meiner Wohnung ein Blutbad anzurichten.
Insofern stelle ich im Auftrag meines RA Wolfgang Paul den Antrag, den Beamten B. ohne Vorname dahinehend zu bestrafen, Ihn aus dem Beamtendienst der Bundesrepublik Deutschland zu entfernen.

Der Beamte „B. ohne Vornamen“ hat bei einem bewaffneten Raubüberfall am 11.09.2018 auf das Rentnerehepaar Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Str. 11 in 39646 Oebisfelde, billigend in Kauf genommen, dass Schutz befohlene Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu Schaden komme.

Da dabei scharfe und Schreckschusswaffen mit im Spiel waren, kann sogar von einer schweren Form einer fahrlässigen Körperverletzung mit möglicher Todesfolge ausgegangen werden.  
Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Aktion des Herrn „B. ohne Vornamen“ sich ein Kleinkind (4 Jahre) im Haus befand. Unser Enkel Jonas Hein ist Zeuge dieses Überfalls.

 
Es ist unverantwortlich und zeugt von Unkenntnis der Gesetze, wenn dann ein Kleinkind mit ansehen muss, wie drei bewaffneten Männer seinem Opa zu Boden werfen und hinter dem Rücken Handschellen anlegen. Und Ihn drei Stunden foltern, indem sie Ihm den Gang zur Toilette verwehren, Ihm nichts zu Essen und zu trinken geben und Ihm verweigern einen Rechtsanwalt anzurufen.

 
2. Antrag:
Ich beantrage dem Beamten die fristlose Kündigung auszusprechen. Ich verlange eine angemessene Entschädigung im Ermessen des Gerichts.
Wäre ich der Richter würde ich eine Bewährungsstrafe von mindestens zwei Jahren beantragen.
Gegen 14:00 Uhr wurden mir, dem Hausherren und einzigem Zeugen die Handschellen abgenommen. Ich durfte erstmals seit 9:00 Uhr auf die Toilette und meine Notdurft verrichten. Während in der Wohnstube die Verbrecher, eine Liste der gestohlenen Sach- und Geldwerte erstellten durfte ich nur in meinem Büro die Telefonate ausführen.
Meine Ehefrau Viola Düsterhöft rief gegen 12:00 Uhr die Rechtsanwältin Stefanie Wulf an und bat sie schnell zu uns zu kommen. Noch hatten die Täter unser Auto nicht abgeschleppt. Sie teilte meiner Ehefrau mit, dass sie zurück rufen würde. Ein Anruf kam in der Folge nicht.

 Gegen 14:00 Uhr durfte ich Herrn Rechtsanwalt Thomas Köhler anrufen. Auch er war in seinem Büro. Obwohl es Ihm möglich war meiner Ehefrau und unserem Enkelkind Hilfe zu leisten, kam auch dieser Winkeladvokat nicht.
In der Folge rief ich noch in mehreren Rechtsanwaltskanzleien in Velpke, Danndorf und Gifhorn an. Aber auch hier erhielten wir keine Hilfe. Auch die Online Redaktion der Volksstimme gab uns eine Absage.
3. Antrag:
Ich stelle Strafanzeige gegen die Rechtsanwälte Frau Stefanie Wulf und Herrn Thomas Köhler, beides Oebisfelde, wegen unterlassener Hilfeleistung § 323 StGB und wegen Behinderung einer Hilfe leistenden Person, in diesem Fall meiner Ehefrau Viola Düsterhöft, die der Frau Stefanie Wulff sogar mitteilte, dass ein Kleinkind, ohne seine Eltern im Haus anwesend sei.  

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Erst der Rechtsanwalt Wolfgang Paul aus Klötze erschien zwei Stunden nach dem Überfall in unserer Wohnung. Ihm erteilte ich das Mandat. Az.: 6M1595/18.
Und ich übergab Ihm eine Anzahlung von 500,00 EUR, die gestohlenen Sachen und unser Auto zurück zu bringen.
Außerdem erhielt er von mir drei Aktenordner mit Unterlagen, die ich selbst in den letzten zwei Jahren zu den Rechtsfällen erstellt habe.  
Außerdem erhielt er von mir den Auftrag, das Original des „Durchsuchungsbefehls“ des Richters Robert Mersch mit Unterschrift des Richters zu holen um zu überprüfen, ob der Richter Robert Mersch überhaupt die Hausdurchsuchung angeordnet hatte.
Denn so etwas dürfte einem Richter nicht passieren, dass dieser übersieht, dass der pfändbare Betrag den der Herr „B. ohne Vornamen“ einholen wollte 17.000 EUR betrug:
1. Für eine derartig hohe Streitsumme ist das AG Haldensleben überhaupt nicht zuständig!
2. Auch wenn es unter 5000.00 EUR Streitwert läge, würde der Richter Robert Mersch gegen das Grundgesetz Artikel 101 verstoßen.
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Wenn es um rückständige Beiträge einer Krankenkasse ginge, die der Schuldner nicht zahlen kann. Dann wäre ein Rechtsstreit vor einem Sozialgericht (GG 101, Abs 2) zu führen. Und da gibt es keinen Rechtsanwaltszwang.
Und diesen Rechtsstreit auf ein Amtsgericht Haldensleben zu übertragen, würde bedeuten, dass der Richter Mersch gegen GG Artikel 101 Abs.1 verstoßen würde.
Er entzieht mich meinem Richter, den es nicht gibt, führt ein „Ausnahmegericht“ ein. Und er verhandelt ein Sachgebiet, das nicht durch Gesetz errichtet wurde.
4. Antrag:
Ich stelle Strafantrag gegen Richter Robert Mersch vom AG Haldensleben wegen Anstiftung zu einer schweren Straftat § 26 StGB sowie Rechtsbeugung § 339 im Amt
§ 26 StGB
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
In der Folge forderte mein Rechtsanwalt Wolfgang Paul  das Amtsgericht Haldensleben und auch das Hauptzollamt Magdeburg auf, Ihm die beglaubigten Kopien des Durchsuchungsbefehls und des Vollstreckungstitels der DAK Krankenkasse vorzulegen.
Dies wurde Ihm aus verständlichen Gründen verweigert, denn:
1. War der Rechtsanwalt Paul nicht während des Überfalls anwesend, so dass ich der einzige Zeuge der Geschehnisse war.
2. Der Rechtsanwalt Wolfgang Paul  wäre in einen gewissenskonflikt gekommen. Denn schließlich müsste es einen Richter Robert Mersch in seinem Wirkungsbereich und eine staatliche Behörde bzw. Beamte des Hauptzollamt Magdeburg anklagen.  
3. Dies würde für Ihn arbeitsrechtlich Konsequenzen haben, denn ich glaube schon, dass dieser Rechtsanwalt gegen einen Ehrenkodex verstoßen würde nämlich seine eigenen Richter anzuklagen. Er könnte seinen Job definitiv an den Nagel hängen.
4. Herr Wolfgang Paul erhielt drei dicke Aktenordner und schaffte es nicht einmal herauszufinden wann  mein Gerichtstermin im Rechtsstreit Düsterhöft gegen Peters ist.
Nur ich als mein eigener Rechtsvertreter habe den Überblick und auch die Kompetenz mich in diesem Rechtsstreit vor jedem Gericht der Bundesrepublik Deutschland selbst, ohne Rechtsanwalt, zu vertreten.
Denn das garantiert mir, als Deutschem Staatsangehörigen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 33!
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) 1Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. 2Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Paul ist in diesem Rechtsstreit nach wie vor mein Rechtsanwalt. Siehe Mandat vom 11.09.2018, AZ: 6 M 1595/18

Ich zahle seine Kosten und Auslagen. Meine rechtlichen Angelegenheiten in einem Rechtsstreit der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft gegen Hauptzollamt Magdeburg vertrete ich.
Sehr geehrter Herr Richter Jörg Engelhard, es liegt nicht in meinem Interesse, das Hauptzollamt Magdeburg und die genannten Personen Frau Dorthee Deutschen und Herrn „B. ohne Vornamen“ anzuklagen und diesen Rechtsstreit in die Länge zu ziehen.

Es ist auch nicht meine Absicht die Fehler und Schwächen der genannten Richterinnen (Miriam Soehring, Ingrid Gebauer, Dorothee Schnittger)  und Richter (Robert Mersch, Heimo-Andre Petersen)  und auch Ihre Person in der Öffentlichkeit an den Pranger zu stellen.
Zumal ich ja auch selbst Beamter der Bundesrepublik Deutschland bin. Meine Aufgabe ist es den eigentlichen Übeltäter zu bestrafen, und das ist die DAK Krankenkasse oder besser die Person, die die Verantwortung für die Angestellten und Mitarbeiter trägt.

In diesem Fall wäre es der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Andreas Storm und der designierte Vorstandsvorsitzende, Herr Herbert Rebscher.

5. Antrag:
Diese beiden klage ich an, wegen Verleumdung, verbunden mit Kreditgefährdung und  Rufmord, falscher Verdächtigung, Hausfriedensbruch, Anstiftung zu schweren Straftaten, Anstiftung zu Vollstreckung gegen Unschuldige und Mobbing und Bossing gegen meine Familie, und Wirtschaftssabotage gegen meine Firma.
Ich beantrage die gesamten Kosten auch aus den Mahnbescheiden gegen die genannten Richterinnen und Richter, sowie die Kosten, die ich der Frau Dorothee Deutschen und dem Herrn „B. ohne Vornamen“ auferlegt habe, den genannten Vorstandsvorsitzenden der DAK Krankenkasse in Rechnung zu stellen.

Ich werde mir vorbehalten auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die DAK Krankenkasse zu führen.

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.

Werter Herr Richter Jörg Engelhart, ich erwarte bis spätestens zum 20. April 2019 eine persönliche Antwort von Ihnen, mit Unterschrift.
Ich bitte darum, mir die beglaubigten Kopie des „Vollstreckungstitels“ der DAK Krankenkasse zuzuschicken. Ich werde umgehend sämtlich Beiträge von meinen Webseiten entfernen, wenn Sie mir meine Forderung erfüllen.
Sollten Sie sich meinem Anliegen verweigern oder sonstige Gründe anführen, werde ich den Richter Voßkuhle höchst persönlich und auch den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Herrn Reiner Haseloff über die Vorkommnisse informieren.
Und denken Sie immer daran, es ist für mich kinderleicht die Namen aller Angreifer und Ihre Schandtaten der Öffentlichkeit mitzuteilen. Ich bin Webmaster der 1. Stunde seit 1995. Und, eins ist gewiss: Das Internet vergisst nie!
Ich erkläre meine Bereitschaft als Mediator sich mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen und über den Fall zu reden, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Ich fordere die Frau Dorothee Deutschen auf, die gestohlenen Sachen meiner Ehefrau unserer Enkelkinder, der Kunden und meines Geschäftes zu uns zurück bringen zu lassen. Termin spätestens der 20.04.2019.
Mit freundlichem Gruß
 
Horst-Gerhard Düsterhöft
CEO Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde,
Rechtsvertreter der Familie Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft
Bitte die Fehler der Rechtschreibung zu entschuldigen.



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