Schreiben an Dorothee Deutschen vom 9.10.2018 - DÜSTI's Webseiten

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Schreiben an Dorothee Deutschen vom 9.10.2018

Artikel & Beiträge
  
Viola Düsterhöft
Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

 
39646 Oebisfelde                                                                                                       Einschreiben vom:         09.10.2018

 

 


 
Hauptzollamt Magdeburg
Frau Dorothee Deutschen
Ihleburger Straße 4

 
39126 Magdeburg

 
Betreff:  
1. Strafanzeige gegen Herrn „XYZ ohne Vornamen“ wegen Verleumdung, Kreditgefährdung, Anstiftung zu schweren Straftaten wie Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, seelische Folter, schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) der GG Artikel 103 (seelische und körperliche Misshandlung meiner Ehefrau Viola Düsterhöft und unseres Enkels Julien Hein (4 Jahre)), GG Artikel 1, 13, 33, 20, 92, 93 103, 104,

 
2. Strafanzeige gegen Frau Dorothee Deutschen, wegen Vernachlässigung der Fürsorge und Aufsichtspflicht gegenüber Mitarbeitern des Hauptzollamts Magdeburg, die am Überfall auf die Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft beteiligt waren.

 
3. Schadenersatzklage gegen Frau Dorothee Deutschen in Höhe von 50.000,00€ wegen Mobbing und Bossing durch Angestellte des Hauptzollamtes Magdeburg.

 
4. Schadenersatzklage im Wert von 20.000,00€ gegen Frau Dorothee Deutschen privat, für die am 11.09.2018 gestohlenen Geld- und Sachwerte von Viola Düsterhöft, Horst-Gerhard Düsterhöft, der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop, sowie von Privateigentum meiner Kunden, und privates Eigentum meiner Enkelkinder.

 
5. Einreichen der Klage Geschäftsnummer: 16-1468498-0-9 / Gläubiger Viola Düsterhöft /Schuldner: Dorothee Deutschen  Streitwert des Widerspruchs: 7.138,00 EUR vor dem Landgericht Magdeburg. Gerichtlicher Mahnbescheid des Amtsgerichts Aschersleben liegt vor. Wurde bisher zurück gehalten, weil die Illegale Kontenpfändung zu dem angegebenen Geschäftszeichen am 23. August 2016 offiziell vom Hauptzollamt Magdeburg bereits aufgehoben wurde. GG Artikel 103:(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgestze mehrmals bestraft werden.“

 
6. Strafanzeige gegen Herrn XYZ ohne Vornamen, wegen Urkundenfälschung, falscher Verdächtigung,  wegen des beim Überfall am 11.09.2018 vorgelegten Zettels: Bezeichnet als „Amtsgericht Haldensleben Beschluss
6M 1595/18. Geschäftsnummer: HZA Magdeburg  - 011666-2016-7370-G 4003 u.a. - vollstreckbarer Antrag vom 02.07.2018.“
Dies ist kein amtliches Dokument, des zuständigen Vollstreckungsgerichtes! Es ist auch kein „vollstreckbarer Titel der DAK Gesundheit“. Bei einem Streitwert von über 5000,00€ ist das Amtsgericht Haldensleben überhaupt nicht zuständig, sondern ein höheres Gericht z.B. Landgericht bzw. Bezirksgericht!  

 
Ansonsten gilt die „Gewaltenteilung“ im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland:  
Eine staatliche Behörde (Legislative) ist nicht berechtigt, ohne Gerichtsurteil oder Titel (Judikative) eine Kontenpfändung durchzuführen bzw. Straftaten zu begehen, und somit die „Exekutive“ einzuschalten, wie es eine männliche Person mit Namen „Beckhausen“ getan hat, als er mit 8 teilweise bewaffneten Personen gewaltsam in unser Haus eindrang und schwere Straftaten beging.  

 
7. Eidesstattliche Erklärung der Frau Dorothee Deutschen, Leiterin des Hauptzollamt Magdeburg, dass der Herr XYZ ohne Vorname eigenverantwortlich ohne Ihr Wissen gehandelt hat.
Unter diesem Gesichtspunkt würde ich auf Strafverfolgung  (Punkte Betreff: 2, 3, 4, 5) gegen Frau Dorothee Deutschen verzichten.

 

 
Guten Tag Frau Dorothee Deutschen,

 
anbei sende ich Ihnen Unterlagen, die ich von einem Herrn „XYZ ohne Vornamen“ erhielt. Diese Person ist der Hauptverdächtige, der sich bei dem brutalen Überfall am 11.09.2018 auf meine Familie, meinen kleinen Enkel Jonas (4 Jahre), auf mein Unternehmen DÜSTI‘s Computer-Shop zu erkennen gab.  

 
An dem brutalen Überfall, waren außerdem noch 8 weitere Personen (6 männlich, 4 weiblich) beteiligt, die sich weigerten, ihre Identität mitzuteilen. Vier Personen (3 männlich, 1 Weiblich) hatten Polizei Uniformen an und trugen Waffen. Sie zeigten mir eine offensichtliche Fälschung eines Schreibens des Amtsgerichts Haldensleben 6 M 1595/18 und behaupteten, berechtigt zu sein, die Wohnung von Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft durchsuchen zu dürfen und Geld und Sachwerte als "Pfandstücke" an sich zu nehmen.  

 
Ich wies darauf hin, dass der angegebene Vorname „Gerhard“ in diesem Wisch Papier, nicht mein, im Personalausweis und auch in all meinen Verträgen angegebene Name „Horst-Gerhard Düsterhöft“ ist.  

 
Ich belehrte die unbekannten Personen dahingehend, dass im Haus meine Ehefrau Viola Düsterhöft und unser vierjähriger Enkel Jonas Hein (war zu Besuch bei Oma und Opa) ist.  
Außerdem wies ich darauf hin, dass meine Ehefrau Miteigentümer des Hauses und der Geld und Sachwerte ist, die sich im Haus befinden.  

 
Ich informierte die unbekannten Personen darüber, dass ich zwar der eingetragene Fahrzeughalter des VW Touran Kennzeichen: BK-GD1954 bin, dass das Fahrzeug jedoch allein von meiner Ehefrau Viola Düsterhöft bezahlt wurde, da mein jährlicher Gewinn in den 10 Jahren meiner Selbstständigkeit (BWA) den Betrag von 5.000,00€ nicht überschritten hat. Ich wies die Besucher darauf hin, dass ei Kfz welches für Taxi-Dienste und
Dies entspricht einem Monatslohn in meinem Besten Jahr von 416,00€. Steuerunterlagen liegen zum Beweis vor. Und dies liegt unter dem Mindestlohn.  
Insofern ist auch die vermeintliche Forderung der DAK Gesundheit völlig abwegig, denn zu diesem Zeitpunkt 2009 hätte ich weniger als 450,00€ Monatslohn gehabt.  
Damit wäre ich berechtigt, als Unternehmer eine „Familienversicherung“ mit der DAK Gesundheit abzuschließen. Denn meine Ehefrau Viola Düsterhöft war später in der Tat zahlendes Mitglied der DAK Gesundheit.  

 
Auch vor meinem Renteneintritt (01.03.2018)  hatte ich eine Familienversicherung als Unternehmer bei meiner Ehefrau Viola Düsterhöft bei der AOK Sachsen-Anhalt.  
Beweise muss ich Ihnen erst einmal nicht liefern. Das klären wir dann vor dem zuständigen Gericht, oder vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag.  

 
Die unbekannten Personen vor unserem Hause behaupteten, ich schulde der Krankenkasse DAK Gesundheit aus dem Jahren 2009 bis 2018 einen Geldbetrag in Höhe von fast 16.500,00€. Dem widersprach ich und zeigte den unbekannten Personen meinen aktuellen Schufa Score Ausdruck mit 98,6% von theoretisch 100% Bonität, sowie die Birgel Auskunft, mit Bonitätsindex: 2,1  . „Bürgel stuft die Bonität meines Unternehmens DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde mit Gut bis Befriedigend ein Das Ausfallrisiko wird mit unterdurchschnittlich bis durchschnittlich eingeschätzt.“

 
Ich zeigte den unbekannten Personen meine Krankenversicherungskarte der AOK Sachsen-Anhalt und die „Kündigungsbestätigung“, der TAUNUS BKK, meiner letzten Krankenkasse vor Beginn meiner Selbstständigkeit. In diesem Schreiben wurde ich darauf hingewiesen, dass ich mit 31.05.2008 kein Mitglied der TAUNUS BKK bin. Ich wurde aufgefordert meine Versicherungskarte an die TAUNUS BKK zurück zu schicken bzw. die Karte zu vernichten. Und mich entweder privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Was ich in der Folge auch tat, nämlich bei der AOK Sachsen-Anhalt.  

 
Meine Ehefrau Viola blieb weiter als gesetzlich versichertes Mitglied in der TAUNUS BKK bis zu ihrer fristlosen Kündigung, im Juni 2016 nachdem die DAK Gesundheit ihre eigene Krankenkasse, ihr privates Girokonto bei der Postbank Konto-Nr. 715414207 am 23.05.2016 sperren ließ. Beauftragt durch eine Mitarbeiterin des Hauptzollamts Magdeburg Frau Kathleen Greie.  
Dafür erhielt sie damals eine Anzeige beim LKA Magdeburg. Im Nachhinein verzichtete ich auf Strafverfolgung, weil die Frau Jeanette Sturm mir mit Schreiben vom 23.08.2016 mitteilte dass die Kontenpfändung aufgehoben wurde. (Siehe Anlage)

 
Gleichzeitig veranlasste Frau Kathleen Greie die Sperre des Postbank Geschäftskontos von DÜSTI‘s Computer-Shop Konto-Nr. 109908901. Und die Idioten von der Postbank verdoppelten den pfändbaren Betrag automatisch auf 36.000,00€. In der Folge musste ich meinem einzigen Mitarbeiter Herrn Sandy S. (Familienvater von 3 Kindern und seiner Ehefrau) betriebsbedingt  kündigen. Es ist nur meiner vorausschauenden Unternehmensführung zu verdanken, dass ich mein Unternehmen nicht schließen musste. Meine Kreditgeber waren ausschließlich Privatpersonen, Familienangehörige, Freunde und Kunden.  

 
So erhielt ich noch von einer Kundin am Tag der Sperre unserer beider Konten einen Privatkredit mit 8% eff. Jahreszins in Höhe von 5000,00€.  
Weitere Einzelheiten und Beweise für die Richtigkeit meiner Aussagen entnehmen Sie bitte meinen Webseiten.

Um meinem Anliegen Nachdruck zu verleihen, werde ich mir vorbehalten, alle kleinen Schritte zur Lösung dieses Konfliktes auf den oben genannten Webseiten, in meinen Foren und auf Facebook der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies betrifft übrigens auch dieses Schreiben und alle nächst folgenden Korrespondenzen  mit Ihrer Behörde.

 
Ich kann Sie auch bereits davon in Kenntnis setzen, dass Schreiben in Arbeit sind, die ich direkt an den Obersten Dienstherrn Ihrer Behörde Herrn Olaf Scholz (SPD), an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Reiner Haseloff, an den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt Herrn Holger Stahlknecht, und auch an unsere Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel (Ossi, Jahrgang 1954, wie ich) senden werde.  
Nur zur Info, ein ehemaliger Schüler Herr Peter T. ist ein Sicherheitsberater im Bundestag. Er hat jeden Tag die Möglichkeit, der Frau Angela Merkel und dem Herrn Olaf Scholz meine Schreiben zu übergeben.  

 
Auch der Direktor des Amtsgerichtes in Haldensleben Herr Reimo Andre Petersen, wird nicht erfreut sein wieder von mir zu hören, schließlich hatte ich Ihn 2006 vor seinem Gericht ganz schön alt aussehen lassen. Ist auch eine spannende Geschichte, die ich wieder von meinen Webseiten entfernte, weil mir der Richter das Wort gab, dass ich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hätte, obwohl er mich vorher angeklagt hatte, 4 Kinder einer 6. Klasse über 2 Monate gefoltert zu haben.  

 
Also sinngemäß, ich konnte mich bei diesem Richter für 1500,00€ frei kaufen, und weiter im Schuldienst Sachsen-Anhalts bis zu meinem „Berufsverbot“ 2007 als „Kinderschänder“ unterrichten.  Ja und eben dieser Richter Petersen ist der Vorgesetzte des Richters Mersch.  

 
In der Anhörung werde ich den Richter Mersch unter Eid aussagen lassen, ob er in diese kriminelle  Aktion des Herrn  XYZ vom Hauptzollamt Magdeburg überhaupt eingeweiht war.  
Auf dem Wisch des Herrn XYZ, den er zum Überfall am 11.09.2019 mitbrachte, fehlen nämlich die Unterschrift des Richters Mersch und das Dienstsiegel des Amtsgerichts Haldensleben.

 
So es reicht. Werte Frau Dorothee Deutschen, sie sitzen nun ganz schön in der Sch….. Ich würde auch nicht weiter kostbare Lebenszeit mit Ihnen verschwenden. Ich erwarte umgehend Antworten von Ihnen ganz persönlich.  

 
Wenn Sie sich erklären wollen, besuchen Sie meine betriebliche Website https://al-di.com. Dort finden Sie mein abhörsicheres Kontaktformular. Ich verlange eine Bestätigung, dass Sie persönlich mein vertrauliches Schreiben erhalten haben.  

 
Und sollte ich die Bestätigung bis 15.10.2018 nicht von Ihnen erhalten, wandert dieser Brief umgehend auf meine sämtlichen ca. 30  private, geschäftlichen und Kunden-Webseiten, die ich als Administrator und Webmaster betreue.  
Alles Andere schön einzeln hintereinander weg (Siehe Betreff) wird abgearbeitet. Schließlich bin ich Rentner und die haben ja doch sehr viel Zeit.  

Mit freundlichem Gruß
Horst-Gerhard Düsterhöft
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2022-05-30 21:06:17
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