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Androhung Klage wegen Verleumdung § 187 StGB und falsche Verdächtigung § 164 StGB

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Herausgegeben von in Recht & Gesetz ·
Seit Räumung meines Ladegeschäftes am 30.12.2017 betreibt der Winkeladvokat (persönliche Meinung des Autors) Thomas Köhler aus Oebisfelde, Mobbing und Bossing gegen die Firma DÜSTI's Computer-Shop.



Er erhielt tatkräftige Unterstützung durch die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg die mich nötigte zwei Monate nach Räumung des Geschäftes zum 23. Februar 2018 zu einer schwachsinnigen "Güteverhandlung" zu erscheinen.
Siehe auch Beiträge unter:

Und obwohl ich zu Gericht erschienen war und sogar meine Ehefrau mitbrachte, war der feine Herr Wulfhard Peters trotz Ladung am 1.12.2017 zu der Verhandlung nicht erschienen. Die Richterin stellte fest, dass ich auch sämtliche Mietzahlungen bereits getätigt hatte.

Und trotzdem verpasste mir diese Person ein "Versäumnisurteil". Rechtsbeugung  in einer Art, wie es typisch ist an dem Landgericht in Magdeburg und dem Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt. Hier hatte mich der Richter Heimo-Andre Petersen 2006 beschuldigt, nach 26 Jahren Lehrertätigkeit 4 Kinder einer 6. Klasse über zwei Monate verprügelt zu haben.



Und am 11. September 2018 wiederholt sich dies erneut mit einem Richter Robert Mersch, vom Amtsgericht Haldensleben. Ein Kollege dieses Richters Petersen. Er stellte den "Persilschein" aus, zum Überfall auf meine Familie und mich.


Die  Anführer des "Überfallkommandos", welches in unser Haus eindrang und schwere Straftaten beging war ein Angestellter des Hauptzollamt Magdeburg. Wahrscheinlich ein Racheakt dafür, dass ich die Chefin des Hauptzollamts Magdeburg, eine Frau Dorothee Deutschen im November 2016 im Namen meiner Ehefrau einen gerichtlichen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsantrag zustellen ließ.

Und obwohl mir auch in diesem Fall der Wulfhard Peters und der Rechtsatsanwalt Thomas Köhler die Mietkaution schulden und mein privates Konto plündern und meine Altersrente klauen beugt eine Richterin Ingrid Gebauer vom Amtsgericht Haldensleben zwei Mal das Recht und spricht den Kläger schuldig.

In seinem perfiden Plan gestärkt, versucht nun der Thomas Köhler seinen Rachegelüsten freien Lauf zu machen, verbündet sich mit einem Gerichtsvollzieher Jörg Krampe und droht mir mit Beugehaft, wissentlich dass er selbst Schulden bei meiner Firma in beachtlicher Höhe hat. Hier nun mein Widerspruch vom 10.03.2019 als Beweis meiner Unschuld für die Öffentlichkeit zum Einsehen, um solchen Leuten ein für allemal das Handwerk zu legen.
Anstatt mich meinen Kunden zu widmen und meine Rente zu genießen, muss man sich nun mit solchen Leuten rumstreiten, die meinen, das Recht gepachtet zu haben.
Und schlimm wid es dann, wenn Richterinnen und Richter selbst zu Tätern werden, weil sie meine Rechnungen nicht bezahlen, meine Schreiben nicht lesen, weil sie vergessen haben, Ihre Augenbinde der Zustitia abzunehmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen der rechts beratenden Berufe. Lest hin und wieder das Grundgesetz, auf das Ihr Euren Amtseid abgelegt habt. "Die Würde des Menschen ist unverletzlich gegen alle staatliche Gewalt..."

Und dem Gerichtsvollzieher Jörg Krampe sei gesagt, streng Dein Köpfchen an und denke mit. Wenn Dir ein Typ wie Thomas Köhler oder Richter Robert Mersch sagt, ich wäre Schuldner, dann fasst Euch erst einmal an Eure eigene Nase.  Mein Schufa Score ist mit 98,6% tadellos. Nur Eure Rechnungen sind bis heute nicht bezahlt.

Werter Herr Jörg Krampe, ich hatte Ihnen fairer Weise nur 50,00 EUR pro Stunde Arbeitskosten angerechnet, für dieses Schreiben. Das nächste Mal sind es 150,00 EUR/Stunde. Und da war ja noch die Unterlassungsklage, mich bzw. meine Firma als Schuldner zu bezeichnen.
Der gerichtliche Mahnbescheid ist in abgeschickt. Die Klage folgt. Aber vorher werde ich der Öffentlichkeit noch Ihre Schandtaten mitteilen. Und das darf ich, denn schließlich garantiert mir das das Grundgesetzt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Nochmals, für Sie zum Mitdenken: "Ich bin Webmaster, Autor, Blogger seit 1995 und seit 1981 bin ich als Lehrer im öffentlichen Dienst tätig. Ich habe einen Amtseid auf die Verfassung der DDR und der BRD 2.0 geschworen. Und jeder der dies in Frage stellt, unsere Verfassung soll mir erst das Gegenteil beweisen.
Und die Klage wegen Nötigung § 240 StGB, Verleumdung § 187 StGB und Vollstreckung gegen Unschuldige § 345 StGB ist auch in Arbeit.
Hier nun mein Schriftsatz an Herrn Krampe. Weitere werden folgen.









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